Logo mit Text weiß

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB | Kurs- / Vertragsanmeldung

1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen/Vertragsverhältnisse von Kunden bei/mit der Ten-Dance GmbH,
soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2 Anmeldung
Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Eine gesonderte Anmeldebestätigung muss nicht erfolgen.
Eine Anmeldung ist grundsätzlich ohne weitere Bestätigung verbindlich.

3 Laufzeit
Die Laufzeit der Buchung beginnt mit dem jeweiligen Startdatum und wird, außer bei einer einmaligen Kursbuchung, mit einer vom Kunden ausgewählten,
festen (Erst-) Laufzeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der gebuchten Laufzeit. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die gebuchte Laufzeit, es gilt die gesetzliche Regelung.

4 Kursprogramm und -angebot
Das Kursprogramm beinhaltet unter anderem das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Die Ten-Dance GmbH behält sich vor einzelne Kurse zusammenzulegen oder abzusagen sowie die Räumlichkeiten, Uhrzeiten bzw. die Tanzlehrer zu ändern.

5 Kursbetrag
Die i. d. R. monatlichen Kursbeiträge oder Kurshonorare sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person.
Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kursmonats fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme
von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kursbeiträge.
Der Kursbetrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Ten-Dance GmbH ermächtigt,
den fälligen Kursbetrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich,
sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags,
der zwei Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, so ist die Ten-Dance GmbH berechtigt, den Kunden von der Teilnahme am Unterricht bis zur Begleichung
der in Verzug befindlichen Beiträge auszuschließen oder die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich zu kündigen.
In diesem Falle ist die Ten-Dance GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6 Anpassung der Kursbeiträge
Die Tanzkurse der Ten-Dance GmbH sind teilweise laut §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.
Sollte die Befreiung entfallen, so gelten ab dem Moment der Gesetzesänderung die aktuellen Honorare zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Wir behalten uns vor, ab diesem Zeitpunkt die Tanzkursbeiträge dahingehend anzupassen. Eine sofortige fristlose Kündigung,
resultierend aus der Gesetzesänderung, ist nicht zulässig. Darüber hinaus, berechtigt eine Erhöhung der Kursbeiträge um maximal
8% jährlich nicht zur außerordentlichen Kündigung.

7 Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Die Mitarbeiter der Ten-Dance GmbH sind befugt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Ten-Dance GmbH und insbesondere
die Regeln der geltenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.

8 Haftung
Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Ten-Dance GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule
oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt,
sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung,
Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.

9 Datenschutz
Die Ten-Dance GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen,
wie auch ihrer Internetseiten erhält. Der Kunde stimmt zu, dass er künftig veranstaltungsbezogenes Informationsmaterial per E-Mail oder per Post durch die Ten-Dance
GmbH erhält. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Zustimmung zur Zusendung dieser Materialien jederzeit formlos, ohne Angabe von Gründen
und ohne Einhaltung einer Frist widerrufen werden kann. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist der Homepage der Ten-Dance GmbH zu entnehmen.

10 Nicht-Teilnahme / Krankheitsfall / Schulferien / Höhere Gewalt
Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden.
Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils Teilnahme
für mindestens einen Monat krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die
reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien
Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche
Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
Während der Baden-Württembergischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge
weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um einen Teil eines Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert
40 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Pandemien, sonstige höhere Gewalt) stellt die Tanzschule insbesondere im Falle einer nicht verschuldeten,
behördlichen Schließung für Mitglieder Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches der Kunde für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung
anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten 40 Unterrichtswochen pro Jahr nicht mehr erreicht werden können. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal
für einen Zeitraum von 4 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat der Kunde die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei
ruhend zu stellen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts)
nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert.
Kursstunden von befristeten Kursen werden nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt.




AGB | Veranstaltungen / Tickets

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der TenDance GmbH im Auftrag Dritter als Dienstleister eines Veranstalters oder von ihr selbst als Veranstalter angeboten werden.

(1) Das Veranstaltungs- und Produktangebot auf den Websites der TenDance GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer fehlerhaften Übermittlung beim Teilnehmer/Kunden.

(2) Zu dem zum Zeitpunkt der Anmeldung/des Kartenkaufs gültigem Preis erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der von ihm gebuchten Veranstaltung. Der Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung oder der Aushändigung der Eintrittskarten von der TenDance GmbH per E-Mail, Post oder persönlich zustande. 
Der jeweilige Anmeldeschluss/Vorverkaufsschluss ist zu beachten. Sind danach noch Eintrittskarten erhältlich, erhalten Sie diese an den Tages- bzw. Abendkassen der jeweiligen Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(3) Die Teilnahmegebühren werden von der TenDance GmbH vereinnahmt. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, sofern diese nicht schriftlich bestätigt wurden. Gutscheine/Eintrittskarten etc. werden erst nach kompletter Zahlung ausgehändigt. Für verlorene oder unbenutzte Gutscheine/Eintrittskarten etc. erfolgt weder Ersatz noch Erstattung. Darüber hinaus ist ebenso wenig ein Ersatz oder Erstattung der Gutscheine/Eintrittskarten etc. aus wichtigem Grund möglich.

(4) Ein Anspruch auf Teilnahme und Durchführung bestimmter Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen sowie Rahmenprogramme besteht nicht. Die TenDance GmbH kann das Programm in Abhängigkeit der Anzahl an Teilnehmern um einzelne Veranstaltungen anpassen, kürzen oder absagen. Die oben genannten Veränderungen, sowie weitere Veränderungen des Veranstaltungsprogramms, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, ganz oder auch nur teilweise.

(6) Sollten Sie eine Rechnung wünschen oder besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung haben, teilen Sie uns diese bitte bei der Buchung mit.

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen; dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der TenDance GmbH. Eine Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt berechtigt nicht zur Refundierung der getätigten Zahlungen. Der Veranstalter ist in diesem Falle zu keiner Rückzahlung verpflichtet.

(2) Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Tanzlehrer, Workshops, Showtänzern etc.) behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten, Trainern, Showtänzern durchführen zu lassen.

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die TenDance GmbH nur für Körperverletzung, dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies die TenDance GmbH zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Die Teilnahme an allen Programmteilen inkl. Rahmen- und Abendprogrammen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt. Eine Pflichtverletzung der TenDance GmbH steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(1) Die TenDance GmbH weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen damit die Buchung korrekt durchgeführt und wirksam werden kann.

(2) Die Teilnehmer erteilen mit ihrer Buchung Einverständnis, dass die erhobenen Daten der TenDance GmbH in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung sowie für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung erhoben, genutzt und verarbeitet werden dürfen. Die vertrauliche Behandlung dieser Daten wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.

(3) Durch die Bestellung/den Kauf erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen.

(1) Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) für die Veranstaltung (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen der TenDance GmbH verwendet werden; auch zu weiterführenden kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf von Fotos und Bildrechten). Mit dem Kauf/der Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der TenDance GmbH bzw. bei früheren Rechteinhabern.

(1) Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich nicht gestattet.

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der TenDance GmbH angeboten werden, ergeben, gilt deutsches Recht unter Ausschluss Internationalen Privatrechts und das ins deutsche Recht übernommene Kaufrecht.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Ulm.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

AGB | Ferienbetreuung

1. Allgemeines
1.1 Die Ferienbetreuung wird von der TenDance GmbH veranstaltet.
1.2 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Alle wichtigen Informationen (Ansprechpersonen, Gruppenleitung, Mitzubringendes, wichtige Telefonnummern, Bring- und Abholzeiten, Ort der Ferienbetreuung usw.) erhalten Sie als Elterninformationsblatt in digitaler Form (pdf) per Email.

2. Aufnahme
2.1 Das teilnehmende Kind gilt als aufgenommen, wenn die Teilnahme durch TenDance schriftlich durch die Buchungsbestätigung bestätigt wird.
2.2 Es besteht kein Anspruch auf Annahme von Seiten der Tanzschule.
2.3 Das teilnehmende Kind muss im alter zwischen 6-12 Jahren sein.

3. Leistung
3.1 Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten der Tanzschule TenDance (Neue Straße 103, 89073 Ulm) statt sowie bei Ausflügen in der fußläufigen Umgebung statt.
3.2 Sollte aus wichtigen Gründen die Tanzschule TenDance geschlossen sein, erfolgt keine Leistung (z.B. Pandemie, höhere Gewalt).

4. Aufsichtspflicht
4.1 Beginn der Aufsichtspflicht: Bei Übergabe des Kindes in die Obhut der Gruppenleitung der Ferienbetreuung. Für den Weg in die Ferienbetreuung besteht keine Aufsichtspflicht, insbesondere wenn das Kind den Weg zur Ferienbetreuung selbstständig aufnimmt.
4.2 Ende der Aufsichtspflicht: Bei Übergabe des Kindes in die Obhut der/des Erziehungsberechtigten. Für Kinder, die den Heimweg selbstständig antreten dürfen, endet die Aufsichtspflicht bei Entlassung durch die Gruppenleitung bzw. mit Ende der Veranstaltungszeiten (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt). Der Hin- und Rückweg zur Ferienbetreuung liegt ausschließlich in der Aufsichtspflicht der Eltern.
4.3 Wenn das Kind allein nach Hause gehen darf, bestätigen der/die Erziehungsberechtigten dies mit einer entsprechenden Bescheinigung.
4.4 Bei Anwesenheit von Erziehungsberechtigten besteht die Aufsichtspflicht bei diesen Personen. Die Veranstalter der Ferienbetreuung sind dann von der Aufsichtspflicht befreit.

5. Vergütung
5.1 Für die Betreuung eines Kindes fällt eine Vergütung in Form einer Teilnahmegebühr an.
5.2 Die Vergütung ist im Voraus fällig. Diese wird per Lastschrift eingezogen.
5.3 In der Vergütung ist enthalten: Mittagessen, frisches Obst, Getränke (Wasser und ungesüßter Tee), Materialien, die für die Betreuung benötigt werden, Nutzung des bereitgestellten Mobiliars und der Spiele/Spielgeräte, Personal- und Lohnnebenkosten, Kosten für die Versicherung der Kinder, Kosten zur Bereitstellung der Ferienbetreuung wie Mieten usw.
5.4 Die Vergütung entfällt nicht, wenn das Kind an der Ferienbetreuung nicht teilnehmen kann oder nicht teilnehmen will.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, insbesondere:
a) wenn die Ferienbetreuung aus wichtigen Gründen geschlossen werden muss (Pkt. 3.2),
b) wenn das Kind aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann,
c) aus sonstigen Gründen, wenn das Kind nicht teilnimmt oder teilnehmen will.
5.5 In der Vergütung nicht enthalten sind Aufwendungen, die über die üblichen Aufwendungen der Ferienbetreuung hinausgehen, bzw. alles was nicht im Vorfeld schriftlich festgelegt und schriftlich bestätigt wurde. Stillschweigende Vereinbarungen sind nicht gültig.

6. Sonstige Pflichten der/des Erziehungsberechtigten
6.1 Alle erforderlichen Angaben sowie deren Änderungen über die eigene Person, als auch über das Kind haben der/die Erziehungsberechtigte/n unaufgefordert mitzuteilen. Diese sind insbesondere:
a) Angaben über die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten,
b) Angaben über bestehende Krankheiten und die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme.
6.2 Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Buchung einen Link zu einem Umfragebogen, in dem alle zusätzlich notwendigen Angaben zum teilnehmenden Kind abgefragt werden. Diese sind unter anderem: Name des Kindes, Alter, Allergien und sonstige wichtige Angaben. Die Umfrage ist im Vorfeld der Betreuung zu beantworten.
6.3 Abholung: Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, das Kind in der festgelegten Abholzeit abzuholen. Abholung nach dieser Zeit gilt als zusätzliche Leistung und wird gesondert mit 30€ pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
6.4 Kinder, die allein nach Hause gehen, werden von den Betreuungspersonen nur mit entsprechender Bescheinigung nach Pkt. 4.3 nach Hause entlassen.
6.5 Auf Verlangen der Gruppenleitung oder der Gesamtleitung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind wegen Fehlverhaltens, Krankheit oder ähnlichem auch vor der offiziellen Abholzeit abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung bezahlter Teilnahmegebühren besteht dann nicht.
6.6 Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, für Anrufe von der Tanzschule TenDance während der Öffnungszeiten der Ferienbetreuung erreichbar zu sein.

7. Laufzeit und Beendigung / Stornobedingungen
7.1 Der Vertrag gilt für die vereinbarten Betreuungszeiträume und bedarf keiner gesonderten Kündigung.
7.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt und muss in Schriftform erfolgen.
7.3 Eine Stornierung verursacht Kosten und ist daher kostenpflichtig. Die Kosten werden nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
a) bis zu 5 Wochen vor Beginn der Betreuung: pauschal 50€ Bearbeitungsgebühr,
b) bis 3 Wochen vor Beginn der Betreuung: 50% der Teilnahmegebühr,
c) bis 1 Woche vor Beginn der Betreuung: 75% der Teilnahmegebühr,
d) bei weniger als 1 Woche vor Beginn der Betreuung: die gesamte Teilnahmegebühr.

8. Krankheiten
8.1 Die Erziehungsberechtigten haben bei Auftreten einer ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheit des Kindes, dies der Gruppen- oder Gesamtleitung der Ferienbetreuung zu melden.
8.2 Sollte das Kind oder eine Person, die im selben Haushalt mit dem Kind lebt, eine ansteckende oder meldepflichtige Krankheit haben, oder sollte der Verdacht hierzu bestehen, so darf die Ferienbetreuung nicht besucht werden.
8.3 Sollte bei dem Kind während der Ferienbetreuung eine ansteckende oder meldepflichtige Krankheit festgestellt oder der Verdacht dazu bestehen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind unverzüglich abzuholen.

9. Haftung
9.1 Das zu betreuende Kind ist während der Öffnungszeiten der Ferienbetreuung haftpflicht- und unfallversichert, gemäß den von uns abgeschlossenen Versicherungen. Im Schadensfall gelten die vereinbarten Regelungen und die AGBs der Versicherung. Es steht den Erziehungsberechtigten frei, sich zusätzlich zu versichern.
9.2 Wertsachen: Wir übernehmen weder für die Wertsachen noch für die Garderobe Ihres Kindes eine Haftung. Wertgegenstände müssen vorher bei uns angemeldet werden und werden protokolliert. Falls möglich, werden diese Gegenstände von uns bis zum Ende des Tages verwahrt. Dennoch kann und wird dafür keine Haftung übernommen werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen zur Ferienbetreuung der TenDance GmbH und werden mit der Anmeldung akzeptiert.