AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen/Vertragsverhältnisse von Kunden bei/mit der Ten-Dance GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§2 Anmeldung
Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Eine gesonderte Anmeldebestätigung muss nicht erfolgen. Eine Anmeldung ist grundsätzlich ohne weitere Bestätigung verbindlich.
§3 Laufzeit
Die Laufzeit der Buchung beginnt mit dem jeweiligen Startdatum und wird, außer bei einer einmaligen Kursbuchung, mit einer vom Kunden ausgewählten, festen (Erst-) Laufzeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der gebuchten Laufzeit. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die gebuchte Laufzeit, es gilt die gesetzliche Regelung.
§4 Kursprogramm und -angebot
Das Kursprogramm beinhaltet unter anderem das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Ten-Dance GmbH behält sich vor einzelne Kurse zusammenzulegen oder abzusagen sowie die Räumlichkeiten, Uhrzeiten bzw. die Tanzlehrer zu ändern.
§5 Kursbetrag
Die i. d. R. monatlichen Kursbeiträge oder Kurshonorare sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person. Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kursmonats fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kursbeiträge.
Der Kursbetrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Ten-Dance GmbH ermächtigt, den fälligen Kursbetrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, so ist die Ten-Dance GmbH berechtigt, den Kunden von der Teilnahme am Unterricht bis zur Begleichung der in Verzug befindlichen Beiträge auszuschließen oder die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Ten-Dance GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§6 Anpassung der Kursbeiträge
Die Tanzkurse der Ten-Dance GmbH sind teilweise laut §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Befreiung entfallen, so gelten ab dem Moment der Gesetzesänderung die aktuellen Honorare zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, ab diesem Zeitpunkt die Tanzkursbeiträge dahingehend anzupassen. Eine sofortige fristlose Kündigung, resultierend aus der Gesetzesänderung, ist nicht zulässig. Darüber hinaus, berechtigt eine Erhöhung der Kursbeiträge um maximal 8% jährlich nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§7 Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Die Mitarbeiter der Ten-Dance GmbH sind befugt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Ten-Dance GmbH und insbesondere die Regeln der geltenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.
§8 Haftung
Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Ten-Dance GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.
§9 Datenschutz
Die Ten-Dance GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten erhält. Der Kunde stimmt zu, dass er künftig veranstaltungsbezogenes Informationsmaterial per E-Mail oder per Post durch die Ten-Dance GmbH erhält. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Zustimmung zur Zusendung dieser Materialien jederzeit formlos, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist widerrufen werden kann. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist der Homepage der Ten-Dance GmbH zu entnehmen.
§10 Nicht-Teilnahme / Krankheitsfall / Schulferien / Höhere Gewalt
Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden. Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils Teilnahme für mindestens einen Monat krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
Während der Baden-Württembergischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um einen Teil eines Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 40 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Pandemien, sonstige höhere Gewalt) stellt die Tanzschule insbesondere im Falle einer nicht verschuldeten, behördlichen Schließung für Mitglieder Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches der Kunde für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten 40 Unterrichtswochen pro Jahr nicht mehr erreicht werden können. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 4 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat der Kunde die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts) nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert. Kursstunden von befristeten Kursen werden nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen/Vertragsverhältnisse von Kunden bei/mit der Ten-Dance GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§2 Anmeldung
Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Eine gesonderte Anmeldebestätigung muss nicht erfolgen. Eine Anmeldung ist grundsätzlich ohne weitere Bestätigung verbindlich.
§3 Laufzeit
Die Laufzeit der Buchung beginnt mit dem jeweiligen Startdatum und wird, außer bei einer einmaligen Kursbuchung, mit einer vom Kunden ausgewählten, festen (Erst-) Laufzeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der gebuchten Laufzeit. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die gebuchte Laufzeit, es gilt die gesetzliche Regelung.
§4 Kursprogramm und -angebot
Das Kursprogramm beinhaltet unter anderem das Welttanzprogramm und ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Ten-Dance GmbH behält sich vor einzelne Kurse zusammenzulegen oder abzusagen sowie die Räumlichkeiten, Uhrzeiten bzw. die Tanzlehrer zu ändern.
§5 Kursbetrag
Die i. d. R. monatlichen Kursbeiträge oder Kurshonorare sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person. Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kursmonats fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kursbeiträge.
Der Kursbetrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Ten-Dance GmbH ermächtigt, den fälligen Kursbetrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, so ist die Ten-Dance GmbH berechtigt, den Kunden von der Teilnahme am Unterricht bis zur Begleichung der in Verzug befindlichen Beiträge auszuschließen oder die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Ten-Dance GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§6 Anpassung der Kursbeiträge
Die Tanzkurse der Ten-Dance GmbH sind teilweise laut §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Befreiung entfallen, so gelten ab dem Moment der Gesetzesänderung die aktuellen Honorare zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, ab diesem Zeitpunkt die Tanzkursbeiträge dahingehend anzupassen. Eine sofortige fristlose Kündigung, resultierend aus der Gesetzesänderung, ist nicht zulässig. Darüber hinaus, berechtigt eine Erhöhung der Kursbeiträge um maximal 8% jährlich nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§7 Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Die Mitarbeiter der Ten-Dance GmbH sind befugt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Ten-Dance GmbH und insbesondere die Regeln der geltenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.
§8 Haftung
Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Ten-Dance GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.
§9 Datenschutz
Die Ten-Dance GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von den Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten erhält. Der Kunde stimmt zu, dass er künftig veranstaltungsbezogenes Informationsmaterial per E-Mail oder per Post durch die Ten-Dance GmbH erhält. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Zustimmung zur Zusendung dieser Materialien jederzeit formlos, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist widerrufen werden kann. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist der Homepage der Ten-Dance GmbH zu entnehmen.
§10 Nicht-Teilnahme / Krankheitsfall / Schulferien / Höhere Gewalt
Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden. Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann nur mit Vorlage eines ärztlichen Attestes beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils Teilnahme für mindestens einen Monat krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
Während der Baden-Württembergischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um einen Teil eines Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 40 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Epidemien, Pandemien, sonstige höhere Gewalt) stellt die Tanzschule insbesondere im Falle einer nicht verschuldeten, behördlichen Schließung für Mitglieder Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches der Kunde für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten 40 Unterrichtswochen pro Jahr nicht mehr erreicht werden können. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 4 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat der Kunde die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts) nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert. Kursstunden von befristeten Kursen werden nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachgeholt.